Juristensprache
! Im Wörterbuch: Rechtssprache Juristendeutsch juristische Fachsprache
INHALTSVERZEICHNIS
- Definition: Juristensprache
- Bedeutung der Juristensprache
- Merkmale der Juristensprache
- Problem der Juristensprache
- Ursprung und Geschichte der Juristensprache
- Juristische Fachsprache Lexikon
1. Definition: Juristensprache
Die Juristensprache oder Rechtssprache - umgangssprachlich als Juristendeutsch bezeichnet - ist die juristische Fachsprache, die in den Rechtswissenschaften verwendet wird.
2. Bedeutung der Juristensprache
Die Juristensprache hat eine wichtige Bedeutung im Bereich des Rechts. Mit ihr lassen sich rechtliche Sachverhalte präzise und unmissverständlich ausdrücken, was durch die Verwendung einer speziellen Sprachform sowie einer standardisierten Terminologie sichergestellt wird.
Diese unmissverständliche Sprache ist essentiell für die Ausarbeitung von Gesetzen, denn hierin werden klare Regeln und Vorschriften festgelegt, die eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in einer Gesellschaft darstellen.
Der Juristensprache kommt auch eine wichtige Rolle bei der Interpretation von Gesetzen und Verträgen zu, da diese von juristischen Fachleuten auf der ganzen Welt durch die Verwendung einer einheitlichen Terminologie sowie einer präzisen Sprachform ermöglicht wird.
Darüber hinaus fungiert die Juristensprache auch als Normgeber. Ein Vertrag kann durch die Verwendung bestimmter Formulierungen und Fachbegriffe nämlich rechtliche Verbindlichkeit erhalten.
3. Merkmale der Juristensprache
Genau wie die Verwaltungssprache ist auch die Juristensprache sehr umständlich. Auch sie verwendet in der Schriftform häufig Schachtelsätze. Darüber hinaus ist sie durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Präzision: Juristische Texte und Gesetze müssen präzise und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Daher ist die Juristensprache sehr genau und schlicht und verwendet oft präzise Formulierungen. Augenommen hiervon sind allerdings Präambeln, die häufig etwas lebhafter getextet sind.
- Fachbegriffe: Die Juristensprache verwendet eine Vielzahl von Fachbegriffen, die spezifisch für den Bereich des Rechts sind und einen wichtigen Bestandteil von juristischen Texten und Gesetzen darstellen, um diese so unmissverständlich wie möglich zu verfassen. Die Bedeutung selbiger unterscheidet sich häufig von der der Alltagssprache. Aber nicht nur das. Die Fachbegriffe können auch eine unterschiedliche Bedeutungen je nach Rechtsgebiet haben.
- Lateinische Ausdrücke: Die Verwendung von lateinischen Ausdrücken ist ein weiteres Merkmal der Juristensprache. Sie stellen eine einheitliche Terminologie sicher und wurden aus dem Lateinischen entlehnt - hängen also unmittelbar mit dem Ursprung dieser Fachsprache zusammen.
- Passivkonstruktionen: Juristische Texte verwenden oft Passivkonstruktionen, um eine Handlung oder ein Ereignis zu beschreiben, bei dem eine Person oder Organisation betroffen ist aber nicht als aktiver Handelnder genannt wird.
Ein Beispiel für eine Passivkonstruktion im rechtlichen Sinne wäre: "Das Gesetz wurde von der Regierung verabschiedet." Hier wird die Regierung nicht als aktiver Handelnder genannt, sondern die Handlung wird in der Passivform beschrieben. - Formelle Sprachform: Die Juristensprache ist sehr formal und oft geprägt von einer hohen Komplexität und Schwere. Dies liegt an dem offiziellen Charakter, den juristische Texte und Gesetze haben müssen, da sie stets unzweifelhaft formuliert zu sein haben.
4. Problem der Juristensprache
Die Juristensprache ist bekannt für ihre Komplexität. Die Verwendung von Fachbegriffen, abstrakten Informationen sowie weitere Merkmale machen die Sprache für Nichtjuristen oft schwer verständlich, weswegen sie auch als "kundenunfreundlich" bezeichnet werden darf. Denn wer hat noch keinen Vertrag bzw. Rechtstext gelesen, bei dem das Verstehen in einem Desaster endete? Die meisten juristischen Schriftstücke lassen sich deswegen bestens mit einem medizinischen Befund vergleichen. Diesen versteht auch niemand, der der Arztsprache nicht mächtig ist.
Lösungsansatz
Juristen sollten die Juristensprache auch für Nichtjuristen so verständlich wie möglich machen. In jüngerer Zeit gab es bereits Bestrebungen, die Juristensprache zu vereinfachen, indem bspw. alternative Darstellungsformen wie Grafiken oder Tabellen verwendet werden, um die Sprache für jedermann so zugänglich wie möglich zu machen. Eine klare und verständliche Sprache kann nämlich erheblich dazu beitragen, dass sich mehr Menschen mit rechtlichen Themen auseinandersetzen und ihre Rechte besser verstehen.
5. Ursprung und Geschichte der Juristensprache
Die Juristensprache hat ihren Ursprung in der Antike. Zu dieser Zeit entstanden die ersten Gesetze und Rechtssysteme. Im Römischen Reich spielte die lateinische Sprache eine wichtige Rolle im Bereich des Rechts, da sie als Amtssprache diente und die römischen Gesetze und Dokumente in Latein verfasst wurden.
Mit der Verbreitung des Christentums und der Verwendung von Latein als Kirchensprache wurde die lateinische Sprache auch im mittelalterlichen Europa im Bereich des Rechts verwendet. Juristische Texte und Gesetze wurden in Latein verfasst, und die lateinischen Fachbegriffe waren in der gesamten europäischen Rechtskultur verbreitet, in der sie bis heute Bestand haben.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Juristensprache zu einer eigenen Sprachform mit einer Vielzahl von Fachbegriffen und präzisen Ausdrucksweisen. Im 19. Jahrhundert wurde die Juristensprache weiter standardisiert und durch die Einführung von Gesetzbüchern wie bspw. dem ABGB im Jahr 1812 und dem Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 weiter vereinheitlicht.
Heute wird die Juristensprache weltweit verwendet, obwohl sich die spezifischen Begriffe und Ausdrucksweisen je nach Land und Rechtssystem unterscheiden können. Daher werden für juristische Texte häufig lateinische Fachbegriffe oder international anerkannte Begriffe verwendet, um eine einheitliche Terminologie sicherzustellen.
6. Juristische Fachsprache Lexikon
- abbedingen
- Abhilfe
- Abjudikation
- abjudizieren
- abmahnen
- Abmahnung
- Abnahme
- Abweisung
- akzessorisch
- Anbaugebiet
- Anerbe
- Anerbin
- Anfechtung
- Anonymverfügung
- Asylrecht
- Aufenthaltstitel
- Augenzeuge
- Ausbildender
- aussagefähig
- Außenwirkung
- außerordentliche Kündigung
- ausurteilen
- B-VG
- Beistand
- beitreiben
- Belastung
- Belehrung
- Benehmen
- Berufung
- Beschwerde
- bewehren
- billig
- Bürgschaft
- Causa
- cic
- culpa in contrahendo
- de lege ferenda
- de lege lata
- Depositum
- Dirimierungsrecht
- dolos
- Edikt
- Ehrdelikt
- Einantwortung
- Einlassung
- Einsichtsfähigkeit
- Einspruch
- Einverleibung
- endsunterschrieben
- Entgeltfortzahlung
- Erbbaurecht
- erbunwürdig
- Exkusation
- Fahrnis
- Falschaussage
- Feldfriedensbruch
- Firma
- Formkaufmann
- Freiheitsentziehung
- Fremdverschulden
- fungibel
- Gebietskörperschaft
- Gehör
- gemeinschädlich
- Gerichtsurteil
- Gestattung
- gewillkürt
- gewöhnlicher Aufenthalt
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
- Heranwachsender
- Holzsache
- Hörmarke
- Hs.
- judiziell
- Karenzzeit
- Kaufmann
- Kindeswohlgefährdung
- klagen
- Kläger
- Klägerin
- kodifizieren
- kompulsiv
- ladungsfähig
- ladungsfähige Anschrift
- legalisieren
- Leihe
- mandatieren
- manifestieren
- Mobilien
- mundtot
- Nestmodell
- Niederschlagung
- novellieren
- Offerent
- Okkupant
- okkupieren
- Onus
- Pfändung
- Pfleger

Über den Autor
Silvan Maaß ist Diplom-Kommunikationswirt (dab) sowie Mitbegründer der Sprachnudel, wodurch er sich seit über 17 Jahren beinahe täglich mit angewandter Linguistik und Wortschatzentwicklung beschäftigt. Die Lebendigkeit der Sprache hat es ihm besonders angetan. Daher interessiert er sich insbesondere für Themenfelder der Linguistikforschung wie bspw. Okkasionalismen und Neologismen.

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