Die Pandektenwissenschaft (oder Pandektistik) war eine auf der Programmatik der historischen Rechtsschule Friedrich Carl von Savignys aufbauende Rechtslehre des 19. Jahrhunderts. Die praktisch-dogmatische Rechtswissenschaft stützte sich im Kern auf die iustinianischen Kodifikationen des Corpus iuris civilis, insbesondere die namensgebenden Pandekten (auch Digesten) und war Ausgangspunkt der späteren modernen privatrechtlichen Kodifikationen wie dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Zentrum der Pandektistik ist ein Ordnungssystem, das die rechtssystematische Untergliederung in Sachbereiche aufweist, wie das Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht. Zielstellung der Konzeption war die Aufarbeitung der römischen Rechtsmaterien zu einem widerspruchsfreien System von Rechtssätzen. Im Gegensatz zu Thibauts Bestrebungen, stand bei Savigny eine Kodifikation des Rechts noch nicht zur Debatte (Kodifikationsstreit).
Bedeutende Vertreter sind Georg Friedrich Puchta, Friedrich Mommsen, Alois von Brinz und Bernhard Windscheid, dessen dreibändiges Lehrbuch des Pandektenrechts für die deutschen Gebiete eine Autorität von gesetzesgleichem
Charakter erlangte, überall dort, wo das römische Recht nicht durch staatliche Gesetzgebung bereits verdrängt war. Erstmals in seine Vorlesungsarbeit integrierte sie schon Georg Arnold Heise ab 1807.Die auf den Erkenntnissen des Flügels der Romanisten (der historischen Rechtsschule) basierende Pandektenwissenschaft erfuhr Kritik durch die Vertreter der Germanisten um Georg Beseler oder Rudolf von Jhering. Kritisiert wurde, dass zugunsten eher naturrechtlicher Bestrebungen für ein systematisch sauberes Begriffssystem, die eigentliche Funktion von Recht als Ausgleichssystem bei Interessenswidersprüchen, vernachlässigt worden sei. Das habe zur abwertenden
Konnotation der Pandektistik als Begriffsjurisprudenz geführt.