Eine terroristische Vereinigung (deutscher Rechtsbegriff seit 1976) oder terroristische
Organisation ist eine auf eine längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen (Terroristen), die durch schwere Verbrechen Schrecken (lateinisch terror) erzeugen wollen und auf diese Weise versuchen, ihre Ziele zu erreichen.
Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist in Deutschland und vielen anderen Staaten strafbar.