Die unentgeltliche Beförderung (umgangssprachlich auch als Freifahrt bezeichnet) in dafür zugelassenen öffentlichen Verkehrsmitteln können Menschen in Anspruch nehmen, denen von der zuständigen Behörde die Behinderung anerkannt wurde. In ihrem Umfang ist die Regelung in Deutschland weltweit einmalig.
Sie wird durch ein Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke zum eigentlichen Schwerbehindertenausweis verbrieft, beide gemeinsam dienen als Fahrausweis.