Das Feder-Bosch-Abkommen (auch Benzinvertrag) war ein am 14. Dezember 1933 geschlossener Vertrag zwischen der I.G. Farben und dem Deutschen Reich. Darin verpflichtete sich die I.G. Farben, in ihren Leunawerken bis zum 31. Dezember 1935 mindestens 300.000, höchstens 350.000 Tonnen synthetisches Benzin zu produzieren. Im Gegenzug übernahm der Staat Wirtschaftlichkeitsgarantien für alle synthetischen Produkte der Leunawerke. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von zehn Jahren. Benannt ist das Abkommen nach den Mitunterzeichnern Gottfried Feder (Staatssekretär des Reichswirtschaftsministeriums) und Carl Bosch (Vorstandsvorsitzender der I.G. Farben).