Auslegungsstörfälle eines Kernkraftwerks (AKW, KKW) sind Störfälle, für deren Beherrschung die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Außerhalb der Anlage dürfen bei ihrem Eintritt geltende Störfallgrenzwerte der Strahlenbelastung nicht überschritten werden.