Das Böckenförde-Diktum (auch Böckenförde-Theorem, Böckenförde-Doktrin oder Böckenförde-Dilemma) wurde von dem Staats- und Verwaltungsrechtler und Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde in dem Aufsatz „Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“ formuliert. Der zentrale Satz des Diktums – „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“ – wurde zuerst in einem Seminarbeitrag aus dem Jahr 1964 verwendet. Er beschreibt das Problem säkularisierter Staaten, soziales Kapital zu erschaffen, und wird sowohl von Verfassungsrechtlern als auch von Theologen kontrovers diskutiert.