[1] Ein "Erziehungsbefohlener" rsp. eine "Erziehungsbefohlene" ist jemand, der der Erziehung eines anderen bzw. jemandes Erziehung anvertraut, anbefohlen rsp. übergeben ist.
Folgende Personen- sowie Berufsgruppen können (zu unterschiedlichen [Tages-]Zeiten bzw. für unterschiedliche Zeitintervalle) Erziehungsbefohlene (i. d. R. bis zum 18. Lebensjahr) sein:
- Eltern bzw. Elternteil - Vater und/oder Mutter
- Lehrer(in) (Lehrkräfte/Lehrkörper) an öffentlichen und privaten Schulen sowie an Internaten
- Erzieher(in) (bspw.: Kindergärtner[in])
Siehe auch: Pflegebefohlener, Schutzbefohlener