Das Prioritätsprinzip (auch Prioritätsgrundsatz) findet in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung und beschreibt Regeln, nach denen unter mehreren gleichartigen Vorgängen ausschließlich der zeitlich frühere zu berücksichtigen ist (prior tempore potior iure).
Bei Verfügungen hat dieses Prinzip zur Folge, dass bei mehreren Verfügungen eines Verfügungsberechtigten über dasselbe Recht nur die älteste wirksam ist, während nachfolgende Verfügungen unwirksam sind, da mit Wirksamwerden der ersten Verfügung die Rechtsinhaberschaft endet.
Das Prinzip geht auf den allgemeinen Rechtsgedanken zurück, dass man nicht mehr Rechte übertragen kann, als man selbst hat (nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse haberet – D. 50, 17, 54).