Die Velovignette, offiziell Fahrradkennzeichen oder Fahrradnummer, war bis zum 31. Dezember 2011 eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Fahrradkennzeichen, ab 1893 eingeführt, bestand in der Schweiz bis 1989 aus einer Blech- bzw. Email- und später Aluminiumplatte, von 1990 bis zur Abschaffung 2012 aus einem kleinen Aufkleber (Vignette). Das Kennzeichen musste jährlich neu gelöst und am Velo angeschraubt (bis 1989) bzw. angeklebt (1990–2011) werden. Das Kennzeichen beinhaltete eine eindeutige Nummer sowie das Gültigkeitsjahr. Die Gültigkeitsdauer reichte vom 1. Januar des Ausgabejahrs bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres. 2010 beschloss das Parlament die Abschaffung der Velovignette per 1. Januar 2012. 2011 musste somit zum letzten Mal eine solche am Fahrrad angebracht werden.Das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette wurde in der Schweiz mit einer Busse von 40 Franken bestraft. Für Besucher aus dem Ausland war keine Vignette vorgeschrieben.
Die Velovignette war eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, die mit bis zu zwei Millionen Schweizer Franken gedeckt war. Wenn beispielsweise ein Velo ein Auto streifte und den Lack beschädigte, so bezahlte den Schaden die Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Velo oder Diebstahl waren in der Versicherung nicht enthalten, jedoch boten viele Versicherungsgesellschaften eigene Velovignetten an, die diese Zusatzleistungen enthielten.
Bei Velos, die ohne Velovignette unterwegs waren, übernahm der Nationale Garantiefonds die Haftpflichtkosten, wenn keine andere Versicherung den Schaden übernahm. Jedoch konnte er grundsätzlich Regress auf den Verursacher nehmen, da zum Zeitpunkt des Unfalls kein Versicherungsschutz vorhanden gewesen war.
Die Velovignetten galten in den Nachbarstaaten der Schweiz. Für Versicherte, die nicht in der Schweiz wohnten, war die Gültigkeit der Haftpflichtversicherung allerdings häufig auf das Gebiet der Schweiz beschränkt. So konnten Fahrradtouristen zwar eine Velovignette erwerben, doch da Haftpflichtschäden beim Velofahren beispielsweise in Deutschland durch die Privathaftpflichtversicherung (PHV) übernommen werden, war es für Urlauber zumeist sinnvoller, eine umfassende Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die auch Haftpflichtschäden im Ausland abdeckte.