Eine Verhältniswahl (in der Schweiz auch Proporzwahl, kurz Proporz, genannt) ist eine Wahl unter einem Wahlsystem, bei dem die Wahlvorschlagsträger (meist Parteien) Gruppen von Kandidaten aufstellen, zumeist als geordnete Wahllisten. Es handelt sich daher um eine Listenwahl. Die Wähler wählen dann primär oder ausschließlich zwischen diesen Listen. In einigen Ländern wie der Schweiz wird diese Regel durch offene oder lose gebundene Listen oder die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens abgeschwächt. Die Sitze werden möglichst genau im selben Verhältnis zugeteilt, wie abgestimmt wurde (daher auch der Name Verhältniswahl). In der Regel bekommen Gruppen weniger Sitze, als sie Kandidaten aufgestellt haben. Dann werden die Sitze meist mit Kandidaten vom Anfang der Liste besetzt.
Bei vielen Verhältniswahlsystemen gibt es über die inhärente Schwelle für den ersten Sitz hinaus eine Mindestbedingung, die eine Gruppe erreichen muss, um berücksichtigt zu werden. Erreicht eine Liste nicht die in der Sperrklausel definierten Anforderungen, erhält sie keine Sitze.