[1] Ein "Pflegebefohlener" rsp. eine "Pflegebefohlene" (veraltet: Pupill) ist:
- eine unter Vormundschaft stehende Person
- ein(e) Patient(in)
- (ugs.:) eine zur Pflege eines anderen Menschen verpflichtete Person (sozusagen das Antonym als fam. Zweitbedeutung; Vormund, Arzt/Gesundheits- sowie Kranken-/Altenpfleger[in]).