[1] Mit "staaliche Wegelagerergebühr" kann man jede Form von Zwangsabgaben bezeichnen. Wenn sich ein Mensch auf den Weg macht, ein Ziel zu erreichen (unternehmerisches / wirtschaftliches), wird er regelmäßig von Wegelagerern (Behörden, Finanzbeamte usw.) zur Kasse gebeten.