Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag ein. Die Gemeinschaftseinrichtung befindet sich in Köln.
Sie ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis zum 31. Dezember 2012 bestand. Die GEZ zog von 1976 bis 2012 die Rundfunkgebühren ein. Diese Abgaben entsprachen dem Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und waren im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer festgelegt.
Der Beitragsservice leitet die eingezogenen Gelder an die Landesrundfunkanstalten der ARD, an das ZDF, an das Deutschlandradio sowie an die 14 für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständigen Landesmedienanstalten weiter.
2015 zog er von 44,661 Millionen Konten über 8,1 Milliarden Euro ein. Er tätigte rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen und betrieb als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung rund 720.000 Zwangsvollstreckungen.