[1]
"Die Berufsausbildungsvorbereitungsbescheinigungsverordnung" ist seit dem 16.07.2003 bestehende Gesetzesgrundlage in der Berufsorientierung (BAVBVO); Zungenbrecher unter Berufsschullehrern, mit dem beim Feiern der Alkoholpegel des Gegenübers überprüft werden kann; unter Berufsschullehrern in NRW heimlicher Favorit zum Unwort des Jahrzehnts.