Als Druckfreigabe (auch noch: Imprimatur, stärker die Freigabe des Inhalts betonend) wird im Arbeitsablauf der Herstellung eines Druckerzeugnisses der Zeitpunkt bezeichnet, bei dem das geplante Endprodukt in technisch gesehen druckreifer Form vorliegt. Hierbei erhält der Auftraggeber (zum Beispiel Verlag, Lektor, Redakteur, Werbeagentur) nach Bearbeitung von Text, Layout und Bildern in der Druckvorstufe einen Andruck oder einen Kontrollausdruck (Proof), bevor der endgültige Druck in der geplanten Auflage erfolgt. Bei der Druckfreigabe hat der Auftraggeber die letzte Möglichkeit, Korrekturen – gleich welcher Art – vorzunehmen. Stellt er keine Fehler mehr fest, erklärt er die Publikation für druckreif (auch: Gut zum Druck GzD), woraufhin die Druckerei mit der endgültigen Produktion beginnt.
Die Druckfreigabe ist besonders bei einer arbeitsteiligen Produktion wichtig, da für alle Abweichungen vom vorgelegten Andruck die Druckerei haftet, für alle dort nicht monierten Fehler der Auftraggeber.