Das Lübeck-Urteil (auch Lübeck-Entscheidung genannt) ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1956, in dem es um die Zulässigkeit eines Volksbegehrens über die Wiederherstellung der Eigenstaatlichkeit des ehemaligen Landes Lübeck ging. Lübeck war im Jahr 1937, in der Zeit des Nationalsozialismus, zu Schleswig-Holstein gekommen, damals eine preußische Provinz. Ein Verein aus Lübeck hielt dies für nationalsozialistisches Unrecht. Das Gericht erklärte die Klage für unbegründet; der Grundgesetzartikel, auf den sich der Verein berief, habe nur für Gebietsänderungen nach 1945 Geltung.