Die Ortstaxe oder Kurtaxe (auch: Gästetaxe, Aufenthaltsabgabe, Beherbergungstaxe, Nächtigungtaxe, Kurabgabe oder Kurbeitrag) ist eine Form einer Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe. Dabei handelt es sich um eine Landesabgabe oder Kommunalabgabe, die in aller Regel auf Gemeindeebene je Person und entgeltlicher Übernachtung in einem Gemeindegebiet erhoben wird.Das Entrichten einer Kurtaxe war schon 1507 in Baden-Baden, das seit 1306 Baderecht (Thermalquellen) hatte, üblich. In Österreich lässt sich die Existenz solcher Abgaben jedenfalls ab 1842 im Kurort Bad Ischl nachweisen. Mit Aufkommen des Fremdenverkehrs in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden derartige Nächtigungsabgaben in vielen Orten üblich und trugen wesentlich zur Finanzierung und Blüte der Fremdenverkehrsorte bei.