Hauptbedeutung
- [1] die Situation in Unternehmen oder Unternehmensteilen betreffend, in denen vermeintlich die Arbeitnehmerinteressen zu stark durch einen Betriebsrat zur Geltung gebracht werden
Nebenbedeutung
[1] Als "betriebsratsverseucht" kann man die Sicht vieler Arbeitgeber bezeichnen, die der Meinung sind, dass die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen durch den Betriebsrat in einem Unternehmen einer Seuche gleichkommt.