Als direkte Demokratie (auch unmittelbare Demokratie oder sachunmittelbare Demokratie genannt) bezeichnet man – im engeren Sinn – sowohl Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung („das Volk“) unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt. Direkte Demokratie – so betrachtet – hat somit zwei Bedeutungen:
Sie bezeichnet zum einen eine Herrschaftsform, in der (ein Teil der) Macht direkt vom Volk in Abstimmungen ausgeübt wird. Vollständige Machtausübung wären in Abgrenzung dazu Basisdemokratie oder Anarchie.
Sie bezeichnet zum anderen einzelne politische Entscheidungsverfahren, bei denen das Volk unmittelbar über Sachfragen abstimmt, in einer ansonsten repräsentativen Demokratie.Letztere Bedeutungsvariante wird aufgrund der Kombination von Elementen direkter und indirekter Demokratie auch als halbdirekte oder plebiszitäre Demokratie bezeichnet.
Gelegentlich werden auch Aspekte der Bürgerbeteiligung, Informations- und Akteneinsichtsrechte als „direkte Demokratie“ bezeichnet. Wenn jedoch die Art der Beteiligung nicht primär als das Fassen von konkreten Beschlüssen betrachtet wird, sondern als intensive Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem im Vordergrund steht, spricht man eher von deliberativer, partizipatorischer Demokratie und anderen mehr – wie: Konkordanz-, Konsens-, Proporz-, Referendums-, Verhandlungsdemokratie etc., je nachdem, welche der Aspekte im Vordergrund dieser Modelle steht.
Diese einzelnen Betrachtungen werden zunehmend „gekoppelt, kombiniert, verbunden, verknüpft, verzahnt“. Nach und nach entsteht ein breiterer, umfassenderer Ansatz einer „vielfältigen Demokratie“, die (zunächst) die repräsentativen, direkten und deliberativer Aspekte untereinander verbindet.Konkrete Erfahrungen entwickelter Demokratien, und der zunehmende Austausch mit ihnen, könnten dazu beitragen, dass auf dem Weg zu mehr direkter Demokratie – direkter Demokratie im weiteren Sinn – nach den schon bekannteren Volksabstimmungen über Volksinitiativen und Referenden, deren Grundlage ausgebaute politische Rechte sind (Teil der Volksrechte), eine Reihe weiterer direktdemokratischen, eng verwobenen, Elemente, Verfahren und Prozesse auch anderswo nach und nach Anwendung findet.