Hauptbedeutung
- [1] Person, die bei jemand anderem zum Schutz in Obhut gegeben wird
Nebenbedeutung
[1] Ein "Schutzbefohlener" ist ein Protegé (von französisch: le protégé = der Beschützte; feminin: Protegée), ein Schützling oder Günstling; also eine mehr oder weniger talentierte junge Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem Einfluss und/oder mehr Erfahrung auf einem Gebiet gefördert wird. Das deutsche Wort ?Günstling? hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort Protegé nicht so stark anhängt. Deshalb wird der Ausdruck zumeist mit Schützling übersetzt.
Dem Trend zum Anglizismus in Wirtschaft sowie Gesellschaft folgend, und um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu ermöglichen, wird der Protegé bzw. die Protegée immer häufiger Mentee genannt (Gegenpart zu: Mentor).
In der Rechtsprechung und sonst veraltend oder gehoben ist ein Schutzbefohlener jemand, der dem Schutz eines Anderen bzw. jemands Schutz oder Obhut anbefohlen, anvertraut rsp. übergeben ist sowie der betreut und für den gesorgt wird. Ein Schutzbefohlener ist demnach ein Anvertrauter oder eine Anvertraute bzw. ein Schützling.
Siehe auch: Pflegebefohlener und Erziehungsbefohlener.