Ein unbemanntes Luftfahrzeug (englisch unmanned aerial vehicle, UAV, oft Teil eines umfassenderen Systems, engl. unmanned aircraft system, UAS) ist ein Luftfahrzeug, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann.
Die für die Organisation der weltweiten Luftfahrt zuständige ICAO rechnet bei ihrer Tätigkeit Flugmodelle nicht als UAVs, die Deutsche Flugsicherung unterscheidet nach dem Einsatzzweck: Flugmodelle zur Freizeitgestaltung oder für Luftsportaktivitäten sind keine „unbemannten Luftfahrzeuge“.In der deutschen Sprache werden unbemannte Luftfahrzeuge umgangssprachlich oft auch als Drohnen bezeichnet; der Begriff wird sowohl für militärisch oder kommerziell genutzte unbemannte Luftfahrzeuge als auch für per First Person View gesteuerte Flugmodelle wie Multicopter genutzt. In der Luftfahrt bezeichnet der Begriff Drohne ursprünglich ein unbewaffnetes Übungsziel.
Nachfolgender Artikel beschreibt unbemannte Luftfahrzeuge gemäß der ICAO-Definition sowie der Definition in Deutschland; zu Quadrocoptern u. ä. für Freizeit- und Luftsportaktivitäten siehe den Artikel Flugmodell.