Der staatlich geprüfte Desinfektor ist hauptsächlich in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. KiTas, Altenheime, Kreuzfahrtschiffe) sowie auf Anordnung des Gesundheitsamts, wo "Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind" (§ 17, Infektionsschutzgesetz, IfSG), mit der Ausführung von Desinfektions- und Entwesungsmaßnahmen beschäftigt. Dazu kann er selbständig oder bei einem Reinigungs- oder Schädlingsbekämpferunternehmen oder im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr angestellt sein.
Staatlich geprüfte Desinfektoren werden in Berlin, NRW, Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz durch einen drei Wochen andauernden Lehrgang an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstelle ausgebildet. Vorzugsweise besitzen die Teilnehmer bereits eine Berufsausbildung im Gesundheitsbereich (z. B. Rettungsassistent/in, Krankenpfleger/in), allerdings ist weder diese, noch überhaupt eine Berufsausbildung Zugangsvoraussetzung. Folglich beschreibt die 'Empfehlung' des Robert Koch-Instituts (RKI) zur 'Personellen und organisatorischen Voraussetzung zur Prävention von Krankenhausinfektionen' anstelle von Desinfektoren die fundierter ausgebildeten Hygienebeauftragten und Hygienefachkräfte sowie Hygienebeauftragte Ärzte und Krankenhaushygieniker.