Die Dom(s)freiheit oder auch Domimmunität (englisch cathedral close) war im Mittelalter der unmittelbare Grund rund um den Sitz des Bischofs, des Doms mit seinem Domkapitel, dem der Domdechant vorstand. Dieser erstreckte sich zumeist nur wenige hundert Meter außerhalb der Gebäudegrenzen des Dombereichs und war in der Regel mit einer Ummauerung eingefasst (Domburg). Sie gehörte zum weltlichen Herrschaftsbereich des Bischofs, auch Hochstift genannt, umfasste aber nicht nur kirchliches Eigentum an Grund und Gebäuden.