Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums. Grundherrschaft bezeichnet dabei die Verfügungsgewalt der Herren über die Bauern auf der Grundlage der Verfügung über das Land. Grundherrschaft ist ein kennzeichnender Begriff aus der mittelalterlichen und neuzeitlichen Sozial- und Rechtsgeschichte, tritt so aber erst in neuzeitlichen Quellen auf.