Als Kleintransporter bezeichnet man kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Führerschein-Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen sind bei gewerblicher Nutzung ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C (bis 12 Tonnen).