Das Paragraphenzeichen oder Paragrafenzeichen wird in Gesetzestexten einer Zahl vorangestellt und zeigt somit den Beginn eines neuen Paragraphen an, der durch die Zahl bezeichnet wird, zum Beispiel § 433 BGB. Ausgesprochen wird es als „Paragraph vierhundertdreiunddreißig des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ (BGB).
Möchte man in einem Text auf mehrere Paragraphen verweisen, so wird das Zeichen im Plural verwendet, zum Beispiel §§ 433 f. BGB. Ausgesprochen wird dies als „Paragraph vierhundertdreiunddreißig und folgender des Bürgerlichen Gesetzbuchs“, §§ 433 ff. als „Paragraph vierhundertdreiunddreißig und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs“.
Das Paragraphenzeichen ist in deutschen Bundesgesetzen und in den Landesgesetzen der meisten deutschen Länder gebräuchlich. International ist dagegen die Einteilung der Gesetze in Artikel üblicher – wie auch im Grundgesetz der Bundesrepublik, in bayerischen Landesgesetzen, in Mantelgesetzen und in vielen Einführungsgesetzen.