Das Attribut biodeutsch bezeichnet seit den 1990er Jahren ethnische Deutsche. Gemeint sind deutsche Staatsangehörige ohne nach außen hin erkennbaren Migrationshintergrund. Der Begriff wurde zunächst von Menschen mit Migrationshintergrund als scherzhafte Fremdbeschreibung, später auch im Sinne eines Geusenworts als (selbst-)ironische Bezeichnung von und für Menschen ohne Migrationshintergrund verwendet. Seit den 2010er Jahren verwenden auch Teile der Neuen Rechten den Begriff Biodeutsche. Als politischer Kampfbegriff behauptet er dort eine angeblich existierende gemeinsame genetisch-biologische Herkunft aller „echten“ Deutschen. Die Staatsangehörigkeitreform 2000 hat das Geburtsortsprinzip gegenüber dem Abstammungsprinzip gestärkt. Dennoch unterscheiden insbesondere Rechte weiterhin zwischen vermeintlich „echten“ Biodeutschen und so genannten Passdeutschen mit Migrationshintergrund.