Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 aus der dritten Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Die Melodie entstammt der alten österreichischen Kaiserhymne von Joseph Haydn, komponiert 1796/97.
Nach der Gründung des (nord-)deutschen Staates 1867/71 gab es keine offizielle Nationalhymne. Heil dir im Siegerkranz wurde aber oft bei wichtigen Anlässen gespielt. Erst 1922 bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert eine Nationalhymne, und zwar die drei Strophen des Liedes der Deutschen. Die Nationalsozialisten behielten das Lied zwar, ließen aber nach der ersten Strophe zusätzlich ihre Parteihymne spielen, das Horst-Wessel-Lied.
Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Alliierten das Lied der Deutschen nicht, aber in der amerikanischen Zone war das öffentliche Singen untersagt. Bundeskanzler Konrad Adenauer setzte sich dafür ein, es wieder einzuführen; bei staatlichen Veranstaltungen sollte aber nur die dritte Strophe gesungen werden. Bundespräsident Theodor Heuss stellte schließlich seine Bedenken zurück und stimmte Adenauers Anliegen in einem Briefwechsel zu. Ihre Nachfolger Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl stellten in einem Briefwechsel 1991 fest, dass die dritte Strophe die Nationalhymne sei.
Die Nationalhymne ist als staatliches Symbol in besonderer Weise vor Verunglimpfung geschützt. Die erste und zweite Strophe sind nicht geschützt und auch nicht verboten. Das Singen der ersten Strophe kann jedoch zu negativen Reaktionen in der Gesellschaft führen.