Als höhere Mädchenschule oder höhere Töchterschule und regional auch Lyzeum, bzw. funktional auch als Mädchenpensionat, bezeichnete man eine Mädchenschule als Vorläuferin der späteren Mädchengymnasien. Von den Schulstufen her waren diese Schulen vergleichbar mit der Sekundarstufe I, also der fünften bis zehnten Klasse des heutigen deutschen Schulsystems.