Negatives Stimmgewicht (auch inverser Erfolgswert) bezeichnet einen Effekt bei Wahlen, bei dem sich Wählerstimmen gegen den Wählerwillen auswirken; also entweder Stimmen für eine Partei, die für diese einen Verlust an Abgeordnetenmandaten bedeuten, oder Stimmen, die für eine Partei nicht abgegeben werden und dieser mehr Sitze einbringen. Er widerspricht dem Prinzip der Gleichheit der Wahl, wonach jede Stimme gleich viel zählen soll, und verletzt den Anspruch, dass sich die Stimme nicht explizit gegen den Wählerwillen auswirken darf.
In Deutschland ist der Effekt des negativen Stimmgewichts nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nicht zu vereinbaren.