Hauptbedeutung
- [1] kleiner Teil der Gesellschaft, der seine eigene Kultur und Tradition pflegt, die sich von der der Mehrheit unterscheiden
Nebenbedeutung
[1] Eine "Parallelgesellschaft" ist eine weitgehend nebeneinander bestehende soziale Gemeinschaften auf einem Territorium, Ghettobildung der Minderheit mit bewusstem Verzicht auf wechselseitige Kontaktaufnahme, erhebliche soziale und kulturelle Disparitäten, unterschiedliche Formen des Zusammenlebens, eigene Institutionen der Minderheitsgesellschaft als "fremde", Verweigerung der Annahme an Integrationsangeboten.
[2] Menschen die einer gesellschaftlichen Randgruppe angehören können als Mitglied einer Parallelgesellschaft bezeichnet werden.