Der Prohibitiv (von lateinisch prohibere, ‚behindern, verhindern, abhalten‘) ist der Modus des Verbs zur Formulierung von verneinten Befehlen, also von Verboten.
Viele Sprachen – darunter alle bekannten indogermanischen – kennen diese spezielle Verbform nicht. Die Prohibitivfunktion wird dann mit je nach Sprache unterschiedlichen Mitteln versprachlicht:
Im Deutschen kommt er als Form der verbalen Flexion nicht vor. Er wird mit dem Imperativ und dem Negationswort nicht ausgedrückt. (Beispiel: Tu das nicht!)
Im Lateinischen ergeben Konjunktiv Perfekt + Negationswort ne einen negierten Befehl: Ne me videris!, ‚Sieh mich nicht an!‘; alternativ kann man diesen auch durch noli und Infinitiv bilden: Noli me tangere!, ‚Fass mich nicht an!‘. Auch das Spanische bildet den Prohibitiv mit dem Konjunktiv, allerdings in dessen Präsensform: ¡No me mires! ‚Sieh mich nicht an!‘.
Im Sanskrit gilt dasselbe in Bezug auf das Lateinische für den Injunktiv + mā.