Der als Élysée-Vertrag bezeichnete deutsch-französische Freundschaftsvertrag sollte in Frankreich und Deutschland Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik sicherstellen. Er wurde am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet und trat am 2. Juli 1963 in Kraft. Dem eigentlichen Vertragstext ist eine Gemeinsame Erklärung vorangestellt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den Vertrag und stellte ihm eine Präambel voran. Sie bekräftigte die engen Bindungen Deutschlands an die USA, das Bemühen um eine Aufnahme Großbritanniens in die EWG und das Streben nach übernationalen Regeln.
Dieses Abkommen über die deutsch-französische Zusammenarbeit hat die beiden Nachbarn in Europa nach langer „Erbfeindschaft“ und verlustreichen Kriegen einander näher gebracht, aber zu keiner gemeinsamen Außenpolitik geführt.