Der Begriff Diktatfriede, auch das Friedensdiktat oder das Friedenstraktat, beschreibt einen Friedensvertrag, dessen Bedingungen wie bei einem Siegfrieden und im Gegensatz zu einem Verständigungsfrieden von der Siegerseite einseitig festgelegt und von der Verliererseite ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten hingenommen werden bzw. wurden.
So werden bzw. wurden meist Friedensverträge bezeichnet, bei der die Siegerseite im Verlauf der militärischen Auseinandersetzung militärisch und politisch erstarkt (ist) und die Verliererseite im Verhältnis dazu so unerheblich wird bzw. wurde, dass es zum einseitigen Diktat des Friedens und seiner Bedingungen kommen konnte bzw. kann.
Ein solcher Friede stellt zwar formal, nicht aber materiell eine bilaterale Vereinbarung unter Gleichen dar, sondern eine einseitige Bestimmung des Friedensschlusses wie der weiteren politischen Entwicklung durch die siegreiche Partei.
Friedensschlüsse, die häufig als „Diktatfrieden“ bezeichnet wurden:
Friede von Tilsit (darin das franko-preußische Abkommen)
Friede von Frankfurt
Friedensvertrag von Brest-Litowsk
Pariser Vorortverträge (wie z. B. der Friedensvertrag von Versailles und der Vertrag von Saint-Germain)
Potsdamer Abkommen (kein völkerrechtlicher Friedensvertrag, aber eine faktische Friedensregelung)