Als Erbstollengerechtigkeit oder Erbgerechtigkeit bezeichnet man im Bergbau das aufgrund einer besonderen Mutung erworbene Recht, nach erfolgter Verleihung einen Erbstollen zu betreiben. Die Erbstollengerechtigkeit bezieht sich auf einen bestimmten Ansatzpunkt zum Betrieb des Erbstollens in das vorliegende Feld. Aufgrund der Erbstollengerechtigkeit war der Rechteinhaber berechtigt, den Stollen von diesem Ansatzpunkt aus sowohl in einem verliehenen als auch in unverliehenem Grubenfeld in beliebiger Richtung aufzufahren. Der Betreiber des Erbstollens wurde als Erbstollner oder Erbstöllner bezeichnet.