Der Kammerzieler, auch Reichskammerzieler oder Kammergerichtszieler (Zieler: veralteter Plural hier ursprünglich für Ziel im Sinne des Termins, an dem Abgaben zu entrichten waren, dann davon abgeleitet die Abgabe/Steuer selbst), war die einzige ständige Reichssteuer im Heiligen Römischen Reich. Sie wurde von den Reichsständen als Matrikularbeitrag aufgebracht und diente zur Unterhaltung des Reichskammergerichts (collecta ad sustentationem judicii cameralis destinata).