Unter dem Stichwort Netzentwicklungsplan werden zwei Studien zur Entwicklung des deutschen Strom- bzw. Gastransportnetzes verstanden, die laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelmäßig vorgelegt werden:
Der Netzentwicklungsplan Strom (§ 12 EnWG) wird durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber erstellt.
Der Netzentwicklungsplan Gas (§ 15 EnWG) durch die Fernleitungsnetzbetreiber