[1] "Paragrafenscheißer" ist eine abwertende Bezeichnung für: Anwalt, Richter.
[2] Ein "Paragrafenscheißer" kann auch der-/diejenige sein, die/der zu jedem erdenklichen Sachverhalt den entsprechenden Paragrafen parat hat, um damit teilweise bei juristischen Laien anzugeben, die eben von diesen Paragrafen nur Bahnhof verstehen.