Als Sitzteiler wird der fixe Abstand eines Sitzes zum benachbarten Sitz in einem öffentlichen Verkehrsmittel bezeichnet.
Er beschreibt weder den Abstand zwischen dem Ende des Sitzpolsters eines Sitzes zur davorliegenden Rückenlehne (Beinfreiheit), noch den Abstand vom Ende des Rückenpolsters zur davorliegenden Rückenlehne des Vordersitzes (Sitztiefe). Diese Abstände sind regelmäßig wesentlich geringer.
Sitzteiler bezeichnet ebenfalls den Abstand zweier sich gegenüber befindlichen Sitze, z. B. in einem Abteil. Sitzteiler unterscheiden sich je nach Verkehrsmittel, der gewählten Reiseklasse (Beförderungs- oder Wagenklasse) und stellen demnach ein Komfortmerkmal während einer Reise dar.
Ausgewählte Beispiele von Sitzteilern in Deutschland bei Reihenbestuhlung oder in klassischen Abteilen mit gegenüberliegenden Sitzen verschiedener Fernverkehrsmittel, angegebene Werte in cm:
Sitzteiler, alternativ Sitzteilung, wird ebenfalls die Anzahl der Sitze rechts und links des Mittelgangs genannt, sofern es sich nicht um Längssitz(bänk)e handelt. Gängige Sitzteiler im öffentlichen Personennahverkehr sind:
1+1 = je ein Sitz rechts und links des Mittelgangs
2+1 = zwei Sitze rechts und ein Sitz links des Mittelgangs (oder umgekehrt)
2+2 = je zwei Sitze rechts und links des Mittelgangs
3+2 = drei Sitze rechts und zwei Sitze links des Mittelgangs (oder umgekehrt)
3+3 = je drei Sitze rechts und links des MittelgangsDie Anzahl der Sitze in Querrichtung ergibt alleine noch keinen Hinweis auf den Komfort, dazu muss zusätzlich die Breite des Fahrzeugs und die Breite des Mittelgangs bekannt sein. Eine direkte Aussage zum Komfort liefert die Sitzbreite.