Eine Standleitung ist eine permanente (dauerhaft stehende, sog. „dedizierte“) Verbindung zweier Kommunikationspartner über einem leitungsvermittelten Telekommunikationsnetz. Im Gegensatz dazu wird bei einer Wählleitung die Verbindung temporär mittels eines Wählvorgangs auf- und abgebaut.
Über die Verbindung können Daten jeder Art übertragen werden, beispielsweise analoge (z. B. Telefongespräch) oder digitale (z. B. Datendirektverbindung). Die Verbindung selbst kann dabei physisch ausgeführt sein, z. B. als Kupfer-Doppelader von Endgerät zu Endgerät, oder virtuell, als Teil einer übergeordneten Infrastruktur wie SDH oder ATM-Virtual Circuit. Der Anschluss einer Datenstandleitung ist bittransparent.
Die Verbindung kann nicht vom Teilnehmer über ein Wahlverfahren, wie Mehrfrequenzwahlverfahren, aufgebaut werden, sondern muss vom Netzbetreiber hergestellt werden. Standleitungen haben daher keine Rufnummer.
Der Ausdruck Standleitung wird teilweise auch benutzt, um eine lang dauernde Verbindung beliebiger Art und Qualität zu bezeichnen. Die einfachste Form einer solchen (nicht anbieterseitig geschalteten) Standleitung ist eine dauerhaft hergestellte Wählleitung über das Telefonnetz. Hier werden die Modems der Teilnehmer so programmiert, dass sie sich gegenseitig anwählen.
Im Fachjargon werden Standleitungen nach den Produktbezeichnungen der Deutschen Telekom als Datendirektverbindung (DDV) oder Standardfestverbindung (SFV) bezeichnet. Die analogen Standardfestverbindungen der Deutschen Telekom konnten bis zum 30. September 2009 genutzt werden. Die Deutsche Telekom prägte den Ausdruck Direktrufnetz für Telefonstandleitungen, eine Standleitung wurde als ein Hauptanschluss für Direktruf (HfD) bezeichnet.
Weitere Bezeichnungen sind: Mietleitungsverbindung (MLV) bzw. leased line.