Erste Kammer steht für:
Oberhaus eines Parlaments, seltener auch Unterhaus
Spruchkörper eines Gerichts, siehe Kammer (Gericht)
Erste Kammer der Generalstaaten, das Oberhaus in den Niederlanden
Erste Kammer (Badische Ständeversammlung), das Oberhaus Großherzogtums Baden (1818–1918)
Erste Kammer des Reichstages Schwedens (das Oberhaus, 1865–1970)Siehe auch:
Zweite Kammer