Als externen Effekt (auch Externalität) bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die unkompensierten Auswirkungen ökonomischer Entscheidungen auf Unbeteiligte, also Auswirkungen, für die niemand bezahlt oder einen Ausgleich erhält. Sie werden nicht in das Entscheidungskalkül des Verursachers einbezogen. Volkswirtschaftlich gesehen begründen sie eine Form von Marktversagen und können staatliche Interventionen notwendig werden lassen. Ein Beispiel sind die durch die Allgemeinheit zu tragenden Folgen des Klimawandels, die nicht im Ticketpreis einer Flugreise oder im Preis von Rindfleisch enthalten sind, obwohl der Konsum dieser Produkte durch den CO2- bzw. Methan-Ausstoß in einem erheblichen Maß zum Klimawandel beiträgt. Diese Folgen sind somit ein externer Effekt des Konsums dieser Produkte und eine CO2-Bepreisung ein Weg der Internalisierung dieser externen Kosten.
Negative externe Effekte werden auch als externe oder soziale Kosten, positive als externer Nutzen oder sozialer Ertrag bezeichnet. Extern heißt dabei, dass die Effekte (Nebenwirkungen) eines Verhaltens nicht (ausreichend) im Markt berücksichtigt werden. Der Begriff „externe Kosten“ wurde vor rund 100 Jahren von Arthur Cecil Pigou (1877–1959) in die Volkswirtschaftslehre eingeführt; in den 1950er Jahren legte Karl William Kapp eine umfangreiche Sammlung von empirischem Material vor.