Als neue Länder (auch östliche oder ostdeutsche Bundesländer) werden die fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 auf Beschluss der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik aus den 14 DDR-Bezirken (ohne Ost-Berlin) gebildet wurden. Der im Gesetz vorgesehene Termin des 14. Oktober 1990 wurde mit dem Einigungsvertrag auf den 3. Oktober vorgezogen, so dass die neuen Länder gleichzeitig mit der deutschen Einigung von 1990 entstanden sind.Zu unterscheiden sind die Begriffe ostdeutsche Länder (bzw. Ostdeutschland seit 1990) und Beitrittsgebiet, letzteres schließt zwingend den Ostteil der Stadt Berlin ein, ebenso die 1993 an Niedersachsen gefallenen Gebiete von Mecklenburg-Vorpommern. Umgangssprachlich werden die neuen Bundesländer auch als „Ostdeutschland“ bezeichnet, worunter zudem das gesamte Land Berlin oder teilweise nur das ehemalige Ost-Berlin fällt.