Als Ständige Vertretung (StäV) bezeichnet man Dienststellen, die die Funktionen einer Botschaft erfüllen, wenn die Einrichtung einer „echten“ Botschaft nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Ständige Vertretung
sich in einem Land befindet, das von dem Staat, der die Ständige Vertretung unterhält, nicht offiziell anerkannt wird, oder
ihre Botschaftsfunktion nicht in einem souveränen Staat, sondern innerhalb einer internationalen Organisation (an deren Standort) ausübt.