Der Bedarfsflug (auch Orderverkehr, Anforderungsverkehr, Charterflug, von englisch chartern, zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr) ist im Gegensatz zum Linienflug eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene Beförderung von Personen und Gütern zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zielort. Im internationalen Luftrecht wird der Bedarfsflug Non-Scheduled Traffic genannt. Der Begriff Charterverkehr ist vor allem im Flugverkehr üblich; die Entsprechung im Güterseeverkehr wird meist als Trampschifffahrt bezeichnet.