Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt und präzisiert die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an den Stellen, die nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind. Das sind unter anderem die Verarbeitung von Beschäftigtendaten, die Videoüberwachung, die Bestellung von Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörden. Zudem dient das BDSG der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei- und Justizbehörden (JI-Richtlinie).Das Bundesdatenschutzgesetz trat am 1. Januar 1978 in Kraft, die aktuelle Fassung gilt seit dem 25. Mai 2018.