In einem Einkammersystem (auch Unikameralismus) hat das Parlament nur eine Kammer (Einkammerparlament). Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden, d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert, vermieden werden.
Das Gegenstück dazu ist das Zweikammersystem oder das sehr seltene Dreikammersystem.