Der Rupertiwinkel (auch: Bayerischer Rupertiwinkel genannt; die hierfür zuweilen ebenfalls genutzte Bezeichnung „Rupertigau“ ist hingegen der Herkunft und Bedeutung nach nicht eindeutig mit dem Rupertiwinkel gleichzusetzen) wird vom Bayerischen Landesamt für Umwelt seit 2011 bzw. 2013 als Kulturlandschaftseinheit mit zwei bedeutsamen Kulturlandschaften eingestuft, die sich im äußersten Südosten von Oberbayern (in Nord-Süd-Richtung) über Teile der Landkreise Altötting, Traunstein und Berchtesgadener Land erstreckt.
Geographisch ist diese Region geprägt von den beiden größeren Stillgewässern Waginger See und Tachinger See und dem Högl als markanter Erhebung. U. a. das Aperschnalzen hat sich bis heute als mit dem Salzburger Flachgau gemeinsamer, die regionale Eigenheit bewahrender Brauch erhalten.
Der Rupertiwinkel gehörte ohne eigene Gebiets- bzw. Regionenbezeichnung bis 1803 zum Außergebirg des Erzstifts Salzburg. 1810 kam das gesamte Gebiet dieses Fürstentums zum Königreich Bayern. Nachdem 1816 zwischen dem Königreich Bayern und dem Kaisertum Österreich der Vertrag von München geschlossen wurde, verblieb im Gegensatz zum übrigen ehemals Salzburger Territorium die Region des Rupertiwinkels weiterhin bei Bayern. Die Gebietsbezeichnung „Rupertiwinkel“ fand jedoch erst im Zuge der Heimatbewegung ab Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts schriftliche Erwähnung und hebt seither für die Region die eigenen historisch-kulturellen Wurzeln mit z. T. noch salzburgerisch entlehnter Brauchtumspflege hervor. Der Wahl für diese Gebietsbezeichnung vorausgegangen war das 1814 von Salzburg den abgetrennten römisch-katholischen Pfarreien der Region erteilte liturgische Privileg, den Feiertag des Salzburger Schutzpatrons Rupert von Salzburg wieder zu begehen, wenn auch beschränkt auf die Messfeier.