Unter Vermögensschaden (auch materieller Schaden) wird ein Schaden an einem vermögenswerten Rechtsgut verstanden, also einen herbeigeführten geldwerten Nachteil einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenmehrheit.
Unterschieden wird dabei zwischen echten/reinen und unechten Vermögensschäden. Vom Vermögensschaden zu unterscheiden ist der immaterielle Schaden (Nichtvermögensschaden), der sich auf andere Weise als eine Vermögensminderung bemerkbar macht (bspw. Körper oder Ehre).